Infos für (interessierte) Eltern
Kursthemen
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Schulpflicht bedeutet, dass Kinder verpflichtet sind, eine Schule zu besuchen.
Ein Kind wird in dem Jahr schulpflichtig, in dem es bis zum 30. September sechs Jahre alt wird. Die Schulpflicht besteht grundsätzlich zehn Jahre. Zunächst besuchen Kinder die Grundschule (Klasse 1–4) und danach eine weiterführende Schule (Klasse 5–10).
Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, am Unterricht, aber auch an sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen regelmäßig teilzunehmen (z.B. Schulfeste, Klassenfahrten, Sportunterricht, Schwimmen etc.). Sie sind außerdem zur Mitarbeit, Vor- und Nachbereitung des Unterrichts und Erledigung der Hausarbeiten verpflichtet.
Sie als Eltern sind dafür verantwortlich, dass Ihr Kind die Schule besucht.
Im Krankheitsfall müssen Sie (wenn Ihr Kind jünger als 18 Jahre ist) unverzüglich (spätestens am zweiten Schultag) die Schule mündlich oder schriftlich benachrichtigen. Bei uns können Sie Ihr Kind über die SchulApp krankmelden.
Die Schulferien müssen eingehalten werden, d.h. sie dürfen nicht eigenmächtig verkürzt oder verlängert werden. Vor und nach den Ferien gilt ein grundsätzliches Beurlaubungsverbot. Ausnahmen hiervon können nur aus wichtigen Gründen gemacht werden. Eine Verlängerung der Schulferien oder eine kostengünstigere An- oder Abreise im Falle einer Urlaubsreise sind keine wichtigen Gründe.
Infos zur Schulpflicht in verschiedenen Sprachen: Link
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Unter den folgenden Links erhalten Sie Informationen zur Schulpflicht in verschiedenen Sprachen.
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